Homöopathische Arzneimittel dürfen in Deutschland nur dann so bezeichnet werden, wenn sie nach einem Verfahren hergestellt werden, dass im „Homöopathischen Arzneibuch“ so beschrieben und festgelegt ist.
Ausgangssubstanz ist entweder eine Urtinktur (z.B. aus Pflanzen) oder eine Trituration (aus einem festen Stoff).
Zu 1 Tropfen einer Ausgangssubstanz werden 99 Tropfen reiner Alkohol in ein Fläschchen gegeben = Verdünnung. Dieses Fläschchen wird dann 10 mal gegen eine feste, federnde Grundlage geschlagen (z.B. das Düsseldorfer Telefonbuch) = Potenzierung.
Damit ist als erste Potenzierungsstufe die C1 entstanden, in der das Verhältnis Ursubstanz zu Alkohol 1:100 beträgt.
Aus diesem Fläschchen wird wiederum 1 Tropen in ein neues Fläschchen gegeben und 99 Tropfen reiner Alkohol hinzugefügt, 10 mal geschüttelt, wodurch die C2 entsteht.
Später wird dann mit Wasser weiterverdünnt. Mit diesem Wasser + homöopathischer Arznei werden dann die Ihnen bekannten Globuli benetzt. Es werden aber auch Tabletten und Tropfen daraus hergestellt.
D-Potenzen entstehen durch Verdünnung von 1:10.
Dann gibt es noch Verreibungen von festen Substanzen, die mit Milchzucker verdünnt werden.
Die Herstellung einer Q- oder LM-Potenz soll hier nicht erläutert werden, da sie sehr kompliziert ist. Die Verdünnung ist hier noch ausgeprägter. Dementsprechend wirken sie sehr viel sanfter und sind für Patienten geeignet, die zu starken Reaktionen neigen.
Bilder:
Benetzung der Globuli: freundlich zur Verfügung gestellt von der Firma Gudjons GmbH
Globuliflaschen: freundlich zur Verfügung gestellt von der Firma Rappen Apotheke