Stand Januar 2023 – Wegen Inflation wird sich eine Preisanpassung für die Preise einer homöopathischen Behandlung wohl nicht vermeiden lassen
Klassische Homöopathie | Gebühren in Anlehnung an das GebüH. Dies entspricht einem Stundensatz zwischen 95 – 100 EUR. |
Erstanamnese Erwachsene incl. Repertorisation (Dauer ca. 2-3 Std.) incl. Nachbearbeitung und Auswertung | 250 – 270 EUR |
Erstanamnese Säuglinge und Kleinkinder bis ca. 3 J. Repertorisation und Auswertung (Dauer ca. 1 – 1,5 Std.) und Nachbearbeitung |
180 – 200 EUR |
Erstanamnese Kinder ca. 4-7 Jahre incl. Repertorisation und Auswertung (Dauer ca. 1,5 – 2 Std.) und Nachbearbeitung | 200 – 225 EUR |
Folgebehandlung Repertorisation und Auswertung Dauer ca. 45-60 Min. |
100 – 120 EUR, je nach Aufwand entsprechend mehr |
Telefontermin, Beantwortung von E-Mail, SMS Repertorisation und Auswertung |
mind. 15 EUR. bei Mehraufwand entsprechend höher in Richtung Folgebehandlung, ganz kurze Information kostenlos oder weniger |
Behandlung und Telefonate außerhalb der Sprechzeiten (außer vorher anders vereinbart) | Aufschlag 50% |
Nicht rechtzeitig mind. 24 Std. (werktags) – bei Erstanamnesen mind. 48 Std. vorher abgesagter Termin = Ausfallhonorar |
½ des vereinbarten Honorars |
Allgemeine Beratungsleistungen Dauer ca. 45 – 60 Min. |
100-120 EUR (bei Mehraufwand entsprechend höher) Berechnungen für evtl. Laboruntersuchungen erhalten sie vom jeweiligen Labor |
Von einer bestehenden oder während der Behandlung abgeschlossene privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherung oder Beihilfe werden die entstehenden Kosten meistens erstattet, jedoch möglicherweise voraussichtlich je nach bestehendem Vertragsverhältnis nur teilweise. Als Patient / Patientin oder deren gesetzlicher Vertreter sorgen Sie bitte selbst für eine entsprechende Klärung.
Die Gebühren werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen.
Im Einzelnen verhält es sich meist folgendermaßen:
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
erstattet i.d.R. nicht die Behandlung beim Heilpraktiker, es sei denn, das Angebot der GKV sieht Zusatzleistungen vor.
Zusatzversicherung für homöopathische Behandlung durch den Heilpraktiker
für Kinder und Jugendliche lohnt es sich auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abzuschließen, für Erwachsene nur, wenn Sie den Heilpraktiker öfter in Anspruch nehmen wollen/müssen. (Ausführlichere Infos weiter unten)
Bitte beachten Sie, dass die meisten Versicherungen ihre Beiträge und Erstattungen an der GebüH ausrichten. Die GebüH wurde Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts kalkuliert und seitdem nicht mehr angepasst. Daher kann es vorkommen, dass Sie nicht den vollen Rechnungsbetrag erstattet bekommen, da die allgemeine Preisentwicklung sich seit 1980 deutlich erhöht hat. Außerdem ist das Erstattungsverhalten der einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich. Sprechen Sie mich also gerne an, wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten. Ich berate Sie gern, worauf Sie achten müssen. Sie sind nicht gezwungen, die Zusatzversicherung zu wählen, die Ihre GKV (ges. Krankenversicherung) vorschlägt. Diese können Sie frei wählen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Viele private Krankenkassen (PKV) erstatten je nach Vertrag eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen (das Hufelandverzeichnis enthält auch die Homöopathie) und die dafür notwendigen Medikamente auch bei Erbringung durch den Heilpraktiker je nach vereinbartem Tarif. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Die Beihilfe
Kosten für die Behandlung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker, sind auf Grundlage der
Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW – BVO NRW)
beihilfefähig. Auch hier können Sie die Sätze für NRW nachlesen.
Art der Tätigkeit
Die Gebühren für Akutbehandlungen richten sich nach dem Aufwand.
Die Gebühren für Untersuchungen sowie Analyse von Klinik-, Arzt- und Laborberichten sind in o.g. Preisen enthalten, es sei denn sie erfordern einen außerordentlich Aufwand, nach Absprache.
Allgemeine Beratungen, Rückenbehandlung, Hausbesuche und Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden nach Aufwand abgerechnet.
Gebührenordnung (GebüH)
Alle Leistungen werden in Anlehnung an das GebüH abgerechnet. Die Gebühren der Ziffer 2 des GebüH (41 Euro für einen 30-minütigen Zeitaufwand) werden nach Aufwand abgerechnet einschließlich Fallaufnahme, Anamnese, Repertorisation, Fallanalyse, Materia-Medica-Studium auch anschließend an den Patientenkontakt. Die Beträge können von der geltenden GebüH abweichen, da dieses seit 1980 nicht an die Geldentwicklung angepasst wurde.
Zahlung
Heilpraktikerrechnungen sind direkt nach der Konsultation in bar fällig unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch eine private Krankenversicherung oder Beihilfe.
Wenn eine Bezahlung durch Überweisung vereinbart ist, ist diese mit Angabe der Rechnungsnummer und ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung fällig mit Valuta auf meinem Konto. Es gilt das Datum auf der Rechnung.
Dauer der Behandlung
Persönliche Folgetermine (vor Ort oder per Videosprechstunde) sind zunächst in Abständen von ca. 1 – 6 Wochen je nach Erkrankung erforderlich. Telefonische Termine zwischen diesen Intervallen sind in der Regel sinnvoll, v.a.7-10 Tage nach Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels. Später können die Terminintervalle meistens verlängert werden. Halten Sie diese Folgetermine, wie verabredet, nicht ein, kann der Erfolg der Behandlung fraglich sein.
Qualität
Aber auch ohne Privat- oder Zusatzversicherung werden Sie feststellen, dass die Kosten gar nicht so hoch sind, wie oft angenommen. Häufig sind die Ausgaben für Zuzahlungen im Rahmen Ärztlicher Behandlungen und zu Medikamenten und Anwendungen etc. auf lange Sicht gesehen gleich hoch oder doch oft teurer. Wenn man dann noch einen möglicherweisen Gewinn an Lebensqualität und -zeit dazurechnet, ist eine homöopathische Behandlung sicher unbezahlbar.